verfügbar
Corsair Vengeance RGB Pro (2 x 8GB, DDR4-3200, DIMM 288)

Corsair Vengeance RGB Pro (2 x 8GB, DDR4-3200, DIMM 288)

CHF 57.46 *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

verfügbar

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

  • SW257085
  • 0843591075381
  • CMW16GX4M2C3200C16
  • Corsair
  • 5.1 cm
  • 1

Vorteile

  • Kostenloser Versand ab CHF 100.- Bestellwert
  • Versand innerhalb 2 bis 3 Tagen*
  • 14 Tage Geld-Zurück-Garantie
Der DDR4-Arbeitsspeicher der Corsair Vengeance RGB Pro Series erhellt Ihren PC mit... mehr
Der DDR4-Arbeitsspeicher der Corsair Vengeance RGB Pro Series erhellt Ihren PC mit beeindruckender dynamischer Multi-Zone-RGB-Beleuchtung und bietet Ihnen gleichzeitig eine unvergleichliche DDR4-Leistung sowie Zuverlässigkeit. Jedes Modul besitzt zehn individuell gesteuerte RGB-LEDs, die dank des kabellosen Designs einfach zu installieren sind. Mit der Corsair iCUE-Software übernehmen Sie die Kontrolle und können die Beleuchtung jedes Moduls an Ihr System anpassen oder die Beleuchtung über Light Link mit ihren gesamten Corsair-Produkten synchronisieren. Eine speziell entwickelte Platine ermöglicht höchste Signalqualität für optimale Leistung und Zuverlässigkeit auf neuesten AMD- und Intel-DDR4-Mainboards, während sorgfältig geprüfte Speicherchips für eine ausgezeichnete Übertaktung sorgen.
Eigenschaften
Farbe: Schwarz
Zielgruppe: Erwachsene, Jugendliche
Anwendungsbereich: Indoor
Typ: RAM
Energieversorgung: 1.35 V
Arbeitsspeicher Chip: DDR4-3200
Arbeitsspeicher: 8 GB
Arbeitsspeicher Formfaktor: DIMM 288 pin
Arbeitsspeichertyp: DDR4-RAM
Anzahl Speichermodule: 2 x

Angaben gemäss Hersteller. Irrtum und Änderung vorbehalten.

Weiterführende Links zu "Corsair Vengeance RGB Pro (2 x 8GB, DDR4-3200, DIMM 288)"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Corsair Vengeance RGB Pro (2 x 8GB, DDR4-3200, DIMM 288)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

Zuletzt angesehen